Führerschein mit 17
Im Amtsdeutsch „Begleitetes-Fahren“ ab 17 .
Ab dem 01. Februar 2006 auch in Berlin möglich.
Der Führerschein ist an
folgende Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer Begleitperson gefahren werden.
- Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es sind auch mehrere Personen möglich.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre ein PKW-Fahrerlaubnis besitzen.
- Die Begleiter dürfen maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.
Bereits jetzt können die Anträge für das Begleitete Fahren ab 17 direkt beim:
(Antrag kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden)
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
-Führerscheinbüro-
Puttkamerstr. 16-18
10958 Berlin
Telefon: (030) 90269-2300
Fax: (030) 90269-2399
persönlich (einschließlich der Begleitpersonen) gestellt werden.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Personalausweis bzw. Pass
- Lichtbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Die Personalien jeder Begleitperson mit Unterschrift (Formular) und Kopie des Führerscheins
Gebühren:
Antrag der Fahrerlaubnis 51,00 €
pro Begleitperson 5,10 €